Auf Grund der
Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht seit dem 18.01.2021 in unserer Praxis die Pflicht für alle Patient*innen und Mitarbeiter*innen, eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht).